Achtung: Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen gemäß DIN EN 15635!

Lagereinrichtungen / Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Einrichtungen müssen gemäß § 10 der Betriebssicherheitsverordnung von befähigten Personen kontrolliert werden.

Als Regalinspekteur, der gemäß DIN EN 15635 ausgebildet wurde, kann ich Ihnen die folgenden Leistungen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und zur Vermeidung schwerer Unfälle im Lagerbereich anbieten:

 

  • optische Inspektion ihrer Lagereinrichtung

  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007

  • Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gemäß DIN EN 15635

  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden

  • Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem Aufbau

  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden und Empfehlungen zur Schadensbeseitigung

  • Schadenanalyse - Einschätzung der Nutzungssicherheit

  • Hinweise zur Vorbeugung von Regalbeschädigungen