Der Gesetzgeber fordert von Unternehmen umfangreiche Maßnahmen zur Einhaltung von Bestimmungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz und Unfallverhütung. Die Einhaltung dieser Vorschriften kann für ein Unternehmen in wirtschaftlicher und haftungsrechtlicher Hinsicht existentiell sein.
Daher verlangen Gesetzgeber, Berufsgenossenschaften aber auch private Versicherer eine ausreichende Betreuung, Dokumentation und Überwachung der einschlägigen Vorschriften und Aspekte des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes.
Daher übernehme ich für Sie:
· Arbeitssicherheitstechnische Regelbetreuung
gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz/
DGUV Vorschrift 2
(Fachkraft für Arbeitssicherheit)
· Erstellung von Gefährdungsanalysen,
Gefährdungsbeurteilungen
· Einrichten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
im Unternehmen
· Leitung von Arbeitsschutzausschusssitzungen
NEU: Corona-konforme Videokonferenz!
· Unterweisung und Schulung von Mitarbeitern
NEU: Corona-konforme Online-Unterweisung von Mitarbeitern!
· Erstellung von Betriebsanweisungen
und Begehungsprotokollen
· Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen