Der Gesetzgeber fordert von Unternehmen umfangreiche Maßnahmen zur Einhaltung von Bestimmungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz und Unfallverhütung. Die Einhaltung dieser Vorschriften kann für ein Unternehmen in wirtschaftlicher und haftungsrechtlicher Hinsicht existentiell sein.

Daher verlangen Gesetzgeber, Berufsgenossenschaften aber auch private Versicherer eine ausreichende Betreuung, Dokumentation und Überwachung der einschlägigen Vorschriften und Aspekte des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes.

     

Daher übernehme ich für Sie:

·         Arbeitssicherheitstechnische Regelbetreuung 

          gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz/

          DGUV Vorschrift 2 

          (Fachkraft für Arbeitssicherheit)

·         Erstellung von Gefährdungsanalysen, 

           Gefährdungsbeurteilungen

 ·         Einrichten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

           im Unternehmen

·         Leitung von Arbeitsschutzausschusssitzungen

NEU: Corona-konforme Videokonferenz!

·         Unterweisung und Schulung von Mitarbeitern

NEU: Corona-konforme Online-Unterweisung von Mitarbeitern!

·         Erstellung von Betriebsanweisungen

          und Begehungsprotokollen

·         Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen


Profitieren auch Sie von meinen umfangreichen Kenntnissen im Bereich Arbeitsschutz, denn Arbeitssicherheit verhindert Arbeitsausfälle, erhöht die Produktivität und spart Kosten!